Die Kritik geht dahin, dass der ursprüngliche Referentenentwurf den gegenläufigen Interessen der Beteiligten besser Rechnung getragen habe. Insbesondere das seit langem für Bauverträge geforderte Anordnungsrecht sei im Regierungsentwurf verkompliziert worden. Auch die Regelungen zur Mängelhaftung werden kritisch gesehen. Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Handwerker, dem fehlerhaftes Material verkauft wurde, vom Lieferanten nur Ersatz durch fehlerfreies Material verlangen, jedoch nicht die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau. Der Gesetzentwurf sieht insoweit eine Änderung (und für den Handwerker Verbesserung) vor, wobei jedoch ein Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau diese neu geschaffene Regelung und damit seine Haftung ausschließen könne. Da kleine Handwerker praktisch keinen Einfluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen könnten und nicht selten auch auf einen einzigen Fachhändler in ihrer Region angewiesen seien, liefe die Reform ggfs. ins Leere. Ebenso wurde kritisiert, dass Lieferanten von mangelhaftem Material die Möglichkeit eingeräumt werden soll, anstelle einer Kostenerstattung für den Handwerker den Aus- und Wiedereinbau selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Bauherr sähe sich plötzlich Handwerkern gegenüber, die er selbst nicht beauftragt hat. Insoweit wird moniert, dass dies einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstelle. Außerdem stellte sich die Frage der Gewährleistung für diese Leistungen.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Insbesondere ist fraglich, ob und wie der Kritik des Bundesrats und den Experten sowie Verbänden Rechnung getragen wird.