Unter dem 09.03.2017 ist die grundlegende Reform des Bauvertragsrechts (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437) durch den Deutschen Bundestag nach 3. Lesung verabschiedet worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 01.01.2018 Inkraft treten. Als elementare Neuerung ist zunächst einmal festzuhalten, dass es künftig ein eigenes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für baubezogene Verträge geben wird. Dieses wird sich in Kapitel und Untertitel gliedern, in welchem u. a. der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag, der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag eigenständige Regelungen neben den allgemeinen Vorschriften erhalten. Eine frühzeitige Befassung mit den gesetzlichen Neuerungen ist angezeigt.